Winterdienst
Ein wichtiger Punkt für jeden Grundstückbesitzer:
Jeder Grundstückseigentümer ist gesetzlich zum Winterdienst verpflichtet. In der Regel beginnt die Verkehrssicherungspflicht morgens um 7.00 Uhr und endet abends gegen 21.00Uhr.
Hausbesitzer, WEG´s, Gewerbetreibende u.s.w. stehen hier in der Pflicht und Haftung bei einem Schadensfall.
Dies ist aber kein Problem, denn wir können für Sie den Winterdienst übernehmen.
Dazu gehört:
Schneeräumung auf Gehwegen und Parkplätzen
Eisbeseitigung
Wichtig! Winterdienstanfragen sollten bis spätestens Anfang September bei uns eingehen, da eine spätere Bearbeitung bzw. Übernahme der Räum- und Streupflicht nicht mehr garantiert werden kann.
Winterdienste in Achern, Bühl, Baden-Baden, Hügelsheim, Ottersweier, Rastatt, Rheinmünster, Sasbach, Sasbachwalden, Sinzheim und Umgebung
Erfahren Sie mehr über unsere Möglichkeiten: